Betriebe, die im Kalenderjahr 2024 eine Steuerentlastung (Agrardieselvergütung, Stromsteuerentlastung nach § 9b) von mehr als 10.000 € ausgezahlt bekommen haben, müssen bis spätestens 30. Juni 2025 eine entsprechende Erklärung beim Hauptzollamt abgegeben. Die Erklärung ist nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Achtung: Der Zeitraum, für den die Steuerentlastung beantragt wurde, ist hierbei nebensächlich.
Entscheidend ist der Geldzufluss im Kalenderjahr 2024.
D.h., es kann auch möglich sein, dass im Jahr 2024 für zwei Antragsjahre (2022 und 2023) Geld geflossen ist und dadurch die 10.000 € Grenze überschritten wurde.