Erlass des ML zum Nachfolgekonzept RAM

LWK Niedersachsen

Erlass zum Nachfolgekonzept RAM vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10.05.2019

– Zukünftige Fütterungsstrategie für Betriebe mit bestehender RAM-Verpflichtung –

In der neuen Düngeverordnung vom 02.06.2017 wird das bisher geltende RAM-Konzept nicht mehr berücksichtigt. In Deutschland hatte das RAM-Konzept für Niedersachsen eine Sonderrolle dargestellt. Dafür wurde das DLG Fütterungskonzept (DLG Band 199) in die neue Düngeverordnung integriert. Dieses Fütterungskonzept ermöglicht eine Abstufung der Nährstoffausscheidungen in Abhängigkeit vom Rohprotein und Phosphorgehalt des Futters.

Das RAM-Konzept beschreibt auch ein nährstoffreduzierendes Fütterungssystem, welches für die Bereiche der Sauen-, Ferkel- und Mastschweinehaltung sowie Hähnchen-, Putenmast- und Legehennenhaltung entwickelt worden ist. Niedersächsische Landwirte, die sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verpflichtet haben dieses Fütterungskonzept einzusetzen, haben die Möglichkeit, den hieraus resultierenden geringeren Nährstoffanfall geltend zu machen.

Damit dieser geringere Nährstoffanfall mit der geltenden Düngeverordnung weiterhin berücksichtigt werden kann, wird folgendes Nachfolgekonzept erlassen:
Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Sauen-, Ferkel-, und Mastschweinehaltung verpflichtete haben, können die Nährstoffanfallswerte gemäß DüV Anlage 1 Tabelle 1 für die stark N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.

Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Hähnchen-, Putenmast und Legehennenhaltung verpflichtet haben, können die jeweiligen Nährstoffanfallswerte gemäß DüV Anlage 1 Tabelle 1 für die N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.

Webcode: 01035344

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