Erlass über den Umgang mit Ernteausfällen

LB Hameln-Holzminden e.V. und VUB Deister/Leine e.V.

Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Trockenheit einen Erlass zur Bewertung der diesjährigen Nährstoffbilanzen und Düngebedarfsermittlungen herausgegeben.

Bei der Erstellung des Nährstoffvergleiches kann 2018 als Ausnahmejahr angesehen werden, wenn die Ertragsausfälle der Ernte 2018 im Vergleich zum 3-jährigen Betriebsschnitt um mehr als 20 % niedriger ausgefallen sind.

Bei der Bewertung der Düngebedarfsermittlung 2019 kann bei der Berechnung des 3-jährigen Ertragsdurchschnittes das Erntejahr 2018 ausgelassen werden und dafür das Jahr 2017 doppelt bewertet werden, sofern die Erträge der Ernte 2018 um mindestens 20 % von den Erträgen aus 2017 negativ abweichen. Bei der Anwendung dieser „Sonderregelungen“ sind die Mindererträge plausibel zu belegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der LWK Niedersachen, Webcode 01034061 oder unter
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/32679.html

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