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Erlass vom 10.05.2019 zum Nachfolgekonzept RAM

LWK Niedersachsen, Düngebehörde

In der aktuellen Düngeverordnung (DüV) wird das RAM-Konzept nicht berücksichtigt. Das RAM-Konzept beschreibt ein nährstoffreduzierendes Fütterungssystem, welches für die Bereich Sauen-, Ferkel – und Mastschweinehaltung sowie die Hähnchen-, Putenmast und die Legehennenhaltung entwickelt worden ist. Niedersächsische Landwirte, die sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verpflichtet haben dieses Fütterungskonzept einzusetzen, haben die Möglichkeit, den hieraus resultierenden geringeren Nährstoffanfall geltend zu machen.

Damit dieser geringere Nährstoffanfall mit der geltenden Düngeverordnung weiterhin berücksichtigt werden kann, wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2019 folgendes Nachfolgekonzept erlassen:

  • Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Sauen-, Ferkel- und Mastschweinehaltung verpflichtet haben, müssen die jeweiligen Nährstoffanfallswerte gemäß Anlage 1 DüV für die stark N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.
  • Landwirte, die sich für ein nährstoffreduzierendes Fütterungskonzept nach RAM in der Hähnchen-, Putenmast und der Legehennenhaltung verpflichtet haben, müssen die jeweiligen Nährstoffanfallswerte gemäß Anlage 1 DüV für die N/P-reduzierte Fütterung in Ansatz bringen.

Den Artikel der LWK Niedersachsen sehen Sie auch hier, Webcode 01037373

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