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Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Für bestimmte Flächen in Niedersachsen kann der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) beantragt werden. Förderfähig sind Acker- und Dauerkulturflächen, auf denen ein Verbot der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel besteht und welche in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmäler oder gesetzlich geschützten Biotopen und zugleich in Natura 2000-Gebieten liegen.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: LWK Niedersachsen

18.04.2023

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