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170 kg N-Grenze bleibt bestehen!

Landberatung e. V. Fallingbostel

Der Nährstoffvergleich muss wie mehrfach berichtet nicht mehr berechnet werden. Die Einhaltung der Grenze von maximal 170 kg Norg/ha im Betriebsdurchschnitt ist allerdings weiterhin erforderlich. Für die Berechnung sind folgende Punkte relevant:

  • bewirtschaftete Fläche (Achtung Restriktionsflächen!)
  • eigene Tierhaltung
  • aufgenommene und abgegebene Organische Dünger (dazu zählen alle Wirtschaftsdünger, Nawaro-Gärreste, aber auch Kompost, Grünguthäcksel, Gärreste aus Cofermenter-Biogasanlagen, die nicht im Meldeprogramm gemeldet sind).

Restriktionsflächen:
Mit der neuen Düngeverordnung von 01.05.2020 ist beschrieben, welche Flächen bei der 170 kg N-Grenze nicht oder nur anteilig berücksichtigt werden dürfen (z.B. Flächen in Zone II WSG oder evtl. Flächen in Naturschutzge- bieten). Solange eine Beweidung ohne Einschränkung zulässig ist und der Betrieb Weidetiere hält, zählt eine Grünlandfläche zu 100 % bei der 170 kg N-Grenze mit, unabhängig davon, ob die organische oder mineralische Düngung eingeschränkt ist.
Ist die Beweidung eingeschränkt, bspw. „max. 1 GV/ha“ muss diese Einschränkung in kg N umgerechnet werden. Bezüglich dieser Umrechnung entspricht eine GV 80 kg N.

Die Berechnung muss bei einer Prüfung nicht vorliegen! Jeder Betrieb sollte sich aber sicher sein, dass er sie einhält, bei Betrieben mit intensiver Tierhaltung hat sich daher eine Vorausberechnung bewährt, um noch ggf. Abga- ben im Bezugszeitraum zu organisieren. Die Landwirtschaftskammer hat unter webcode 01037461 einen 170 kg N-Rechner zur Verfügung gestellt, der für eine Vorkalkulation sehr gut geeignet ist.

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