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Agrarförderung: Eigenkontrolle nötig!

LWK Niedersachsen

Mit der fristgerechten Einreichung des Flächenantrages zum 15. Mai 2020 ist es nicht getan. Bei Bedarf können Änderungsanträge direkt über das Andi-Programm 2020 bis zum 9. Juni 2020 eingereicht werden. Von besonderer Relevanz ist für das Antragsjahr 2020 jedoch, dass Überlappungen von Flächengeometrien, die zu Kürzungen führen können, erstmalig nicht in einem gesonderten Anschreiben durch die Vorab-Gegenkontrolle (VAG) an Sie herangetreten werden. Eine Eigenkontrolle ist notwendig!

Die erste Hürde, die fristgerechte Einreichung Ihres Flächenantrages bis zum 15. Mai 2020, ist erfolgreich genommen. Weiterhin besteht die Möglichkeit Abweichungen des bisher eingereichten Sammelantrages durch einen Änderungsantrag direkt über das ANDI-Programm 2020 nachzumelden. Eine solche Nachmeldung hat bis zum 2. Juni 2020 zu erfolgen, um Verspätungskürzungen komplett zu vermeiden. Anträge bis zum 9. Juni 2020 gehen mit einer Parzellenverspätungskürzung einher.

Eigenkontrolle bis zum 19. Juni 2020 erforderlich!

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.

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