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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Landberatung Rotenburg e. V.

Das diesjährige Antragsverfahren ist für Anfang Juni vorgesehen. Die Bedingungen werden im Wesentlichen unverändert bleiben. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.

Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf und eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein muss. Güllebehälter sind abzudecken, wobei geförderte Behälter mit einer festen Abdeckung oder einem Zeltdach zu versehen sind. Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten. Neu ist, dass Vorhaben, mit denen eine Verringerung der Tierzahl um mind. 20 % im betreffenden Produktionsverfahren einhergeht, von der 2.0 GV/ha-Grenze befreit sind. Eine Kombination mit anderen Projekten ist dabei nicht möglich.

Bei Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz muss eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20% durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. Bei Gülle- und Festmistlagern sowie Fahrsiloanlagen wird dies ohne Nachweis als gegeben angesehen. Gülleausbringungsgeräte zur Direkteinarbeitung mit und ohne Tankwagen sowie vom Julius-Köhn-Institut (JKI) geprüfte und anerkannte Pflanzenschutzgeräte sind förderfähig, sofern sie eine Mindestauslastung erreichen.

Auch Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung können bezuschusst werden, sofern sie über eine elektronische Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen und eine Mindestauslastung von 11 ha pro m Arbeitsbreite im antragstellenden Betrieb erreichen.

Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 1,5 Mio. €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000,- € nicht überschreiten darf.

Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, wie sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen. Neu ist, dass die Punkte für die Teilnahme an der geförderten einzelbetrieblichen Beratung bereits gewährt werden, wenn statt des Verwendungsnachweises der Beratungsnachweis, die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.

Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form.

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