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Antibiotikaeinsatz bei Masttieren – Meldepflichten

Landberatung BR Hohne e. V.

Nach dem Arzneimittelgesetz sind die Halter von Masttieren verpflichtet, ihren Antibiotikaeinsatz der zweiten Jahreshälfte 2019 bis zum 14.01.2020 in die Antibiotika-Datenbank einzupflegen. Dies gilt für Betriebe oberhalb folgender Bestandsgrößen im Jahresdurchschnitt mit mehr als:

  • 20 Mastkälber älter als 4 Wochen bis 8 Monate (weibliche Aufzucht- und Zuchtbullenkälber sowohl von Milch- wie von Mutterkühen zählen nicht dazu!)
  • 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten (klassische Bullenmast, Ochsen und Färsenmast).
  • 250 Mastferkel vom Absetzen bis zum Gewicht von 30 kg (Schwankungsbreite ca. + – 5 kg).
  • 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg.
  • 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen.
  • 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen

Gelangen die Bestandszahlen unter die angegebenen Bestandsgrößen, ist die Angabe als meldepflichtiger Bestand in der Datenbank zu ändern.

Zugang erhalten Sie über die Internetseite der HI-Tier, Auswahlmenü Tierarzneimittel „TAM“. QS – zertifizierte Betriebe können sich auch an ihren Bündler wenden. In vielen Betrieben gibt es auch die Vereinbarung, dass der Tierarzt die Meldungen vornimmt.

Ein Abgleich der betriebseigenen Kennzahlen des Antibiotikaeinsatzes mit den vom LAVES veröffentlichten Werten des ersten Halbjahres 2019 muss vorgenommen und dokumentiert werden. Sollten Sie meldepflichtige Tierbestände haben, sprechen Sie bitte Ihren Tierarzt darauf an. Bei weiteren Fragen zu dem Thema können Sie sich auch an uns wenden.

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