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Arbeitgeberbestätigung für etwaige Ausgangssperren

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Unter Umständen werden Arbeitgeberbescheinigungen demnächst ausgestellt werden müssen. Wir haben sie daher diesem Rundschreiben vorsorglich beigefügt:

  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Muster strenge Ausgangssperre
  • Selbsterklärung Landwirt

Am 13.12.2020 haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungen der Länder einen Beschluß über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefaßt. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10.01.2021. Darüber hinaus sind regionale Anpassungen in Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche möglich. Bei Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen sollen allgemeine Verschärfungen – auch weitegehende Ausgangsbeschränkungen – möglich sein. In Baden-Württemberg gilt dies bereits heute. Die Wohnung darf dort nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Ein solcher Grund liegt auch bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit vor. Falls es sich abzeichnet, daß Ausgangsbeschränkungen auch in anderen Regionen drohen, sollten Sie Ihren Mitarbeitern sicherheitshalber eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Ob allein diese Bescheinigung am Ende ausreichen wird, bleibt abzuwarten. Wir werden Sie diesbezüglich informieren.

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