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Begrünung nach der Maisernte

Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V.

Es gibt verschiedene Gründe, eine Begrünung der abgeernteten Maisflächen vorzunehmen. So kann die Auswaschung von Nährstoffüberschüssen in tiefere Erdschichten vermindert werden. Außerdem verbessert eine Winterbegrünung die Humusbilanz und fördert die Bodengare. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass auf winderosionsgefährdeten Standorten der Pflugeinsatz zu Reihenkulturen im Frühjahr nur dann erlaubt ist, wenn über Winter eine Begrünung erfolgte. Bewährt haben sich Saatstärken von 60 -100 kg/ha. Die Verwendung von nachgebauten Hybridroggen ist nicht gestattet! Es darf aber im Betrieb erzeugter Populationsroggen verwendet werden. Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) müssen bis zum 30.09.2020 eingesät werden und können bis zum 01.10.2020 per Modifikationsantrag umgelegt werden. Die Untersaaten sind in diesem Jahr besser durch den Sommer gekommen, sollten aber individuell überprüft werden.

Welche Flächen eine sehr hohe Erosionsgefährdung (CC-Wind) aufweisen, lässt sich mit dem Feldblockfinder ermitteln (http://www.feldblockfinder-niedersachsen.de) Wird in der Kartenebene „CC-Erosion Wind“ bei dem linken Kästchen ein Harken gesetzt, werden die entsprechenden Flächen orange hinterlegt.

Findet keine Begrünung der Flächen statt, dann kann der Mais auch mit einer Reihenweite von 45 cm angebaut werden (Maisengsaat), d.h. bei diesem Anbauverfahren kann auch nach dem 01. März zum Mais gepflügt werden.

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