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Coronabeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe

Landberatung Land Hadeln e.V.

Antragsberechtigt für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ sind grundsätzlich Kleinstunternehmen (mit bis zu 10 Beschäftigten) und Kleine Unternehmen (11 bis 49 Beschäftigte), einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion.
Grundlage für einen möglichen Antrag auf Corona-Beihilfe ist ein durch die Krise verursachter Liquiditätsengpass. Aufgrund der aktuellen Markterwartungen im Milchbereich, schwächelnde Exporte, geringerer Absatz im Gastrobereich…, welche durch die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Märkte erklärt werden können, kann der Antrag auf Niedersachen-Soforthilfe Corona begründet werden (angekündigter Milchpreisrückgang).
Allerdings ist diese Beantragung keine Standardmaßnahme für jeden Betrieb, da nicht jeder Betrieb den notwendigen Liquiditätsbedarf nachweisen kann.

Der prognostizierte Liquiditätsengpass ist für drei Monate (Juni, Juli, August) anhand der erwarteten Einnahmen sowie bestimmter Ausgaben zu schätzen. Wird ein Liquiditätsbedarf erwartet, kann ein Antrag gestellt werden.
Ausgaben wie Personalkosten, Personalnebenkosten, Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Neuinvestitionen, Abschreibungen, private Ausgaben (Lebenshaltung, Altenteil,
Alterskasse,…) werden nicht berücksichtigt, wohl aber Tilgungsleistungen.
Für den ein oder anderen Betrieb könnte die Maßnahme also passen.

Die Antragstellung ist bis zum 31.05.2020 möglich. Die Höhe der Beihilfe richtete sich nach der Anzahl der Beschäftigten, für die meisten Betriebe:

  • bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 €
  • bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 €

Der tatsächliche Bedarf wird ermittelt, indem die Kosten für die kommenden drei Monate zusammengerechnet und die voraussichtlichen betrieblichen Einnahmen für die kommenden drei Monate davon abgezogen werden.

Anträge auf Soforthilfe können nur online über das dafür vorgesehene Portal gestellt werden.

www.nbank.de (Antrag Niedersachen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes)

In dem Antragsformular sind neben den zu erwarten Einnahmen und Ausgaben für die nächsten drei Monate auch eine Berechnung der Vollarbeitskräfte, sowie die Umsatzsteuer-ID bzw. die Steuer-IDmanzugeben. Grundsätzlich ist zusammen mit dem Antrag eine Kopie des Personalausweises, die
unterschrieben wurde, als pdf-Datei einzureichen.
Stellt sich später heraus, dass der Zuschuss unrechtmäßig beantragt wurde, da der Liquiditätsbedarf nicht wie beantragt eingetreten ist, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Diesbezüglich muss man selbst tätig werden, und zurückzahlen. Sollte sich der Betrieb, welcher die Beihilfe im Nachhinein
zu Unrecht erhalten hat, nicht bei der NBank melden und zurückzahlen, kann dies erhebliche Konsequenzen für den Betrieb nach sich ziehen (Vorwurf des Subventionsbetrugs).
Da der Antrag online gestellt werden muss, muss jeder Landwirt den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Ausweiskopie von seiner email-Adresse aus an die NBank senden!

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