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Düngebedarfsermittlung nach Ernte der Hauptfrucht

LUB Zeven e. V.

In diesem Jahr ist eine Düngung nach der Getreideernte noch zulässig. Hierfür muss der Düngebedarf zu Feldfutter und Gründüngungszwischenfrucht ermittelt werden, bevor eine Düngung erfolgt. Zu Weizen, Roggen und Triticale besteht kein Düngebedarf, zu Wintergerste und Raps nur unter bestimmten Umständen. Eine Düngung nach Mais, Raps, Zuckerrüben und Kartoffeln ist generell nicht zulässig. Auf Grünland/mehrjährigem Ackerfutterbau ist keine separate Düngebedarfsermittlung erforderlich, da bereits im Frühjahr eine Planung für das ganze Jahr erfolgen musste.

Wichtig: eine nicht vorhandene Dokumentation wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ist CC-relevant.

Bei der Düngebedarfsermittlung nach Ernte der Hauptfrucht 2020 müssen Vorfrucht, zu düngende Kultur, langjährig organische Düngung und Humusversorgung berücksichtigt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung.

 

Lesen Sie hierzu auch den Artikel

Begrenzung der Düngung im Sommer/Herbst
auf den Seiten der Landwirtschaftskammer.

 

Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über den Nährstoffmanager:

https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

http://www.ackerschlagkartei.com/Startseite/

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