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Einsatz von Spurennährstoffdüngern innerhalb der Sperrfrist

Landberatung e. V. Fallingbostel

Nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung, ist das Aufbringen von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (> 1,5 % N i. d. TS) auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis einschließlich 31.01. des Folgejahres nur zu bestimmten Fruchtarten bis zum 01.10. möglich.

Hinsichtlich der Verwendung von Blattdüngern, die wesentliche Nährstoffgehalte enthalten, hat die Düngebehörde Folgendes klargestellt:
Zur Vermeidung eines möglichen Spurennährstoffmangels bei Winterraps und Wintergetreide wird ein Aufbringen o. g. stickstoffhaltiger Spurennährstoffdünger im Rahmen der Saatgutbeizung bzw. Blattdüngung während der Sperrzeiten zugelassen, wenn der Stickstoff nicht aktiv appliziert wird bzw. nicht als eigene Verbindungsform vorliegt (wie z. B. bei der Zugabe von Aminosäuren oder N-Düngemitteln), sondern „passiv“ in den Spurennähr- stoffverbindungen enthalten ist. Dies ist bei den meisten Blattdüngern (z.B. Mangannitrat, Borethenolamin, chelatisierte Bindungsformen) der Fall. Die Ausbringung von Spurennährstoffen wird daher im Rahmen der guten fachlichen Praxis nicht als Zufuhr von Stickstoff gewertet. Je nach Produkt und Aufwandmenge werden 20 – 300 g/ha Stickstoff ausgebracht.

Eine Blattdüngung sollte möglichst erst ab dem 3 bis 4-Blattstadium des Getreides erfolgen, da vorher eine effektive Aufnahme der Nährstoffe durch die geringe Blattmasse meist nicht möglich ist.
Nach einer Blattdüngung sollte es mindestens 4-6 Stunden nicht regnen. Weiterhin sollte nach einer Blattdüngung noch mindestens 1 Woche Wachstum möglich sein, um eine ausreichende Nährstoffaufnahme zu gewährleisten. Gerade in Wintergerste und früh gesätem Weizen hat sich der Einsatz Mangan-haltiger Blattdünger in Kombination mit Bittersalz bewährt. Generell ist auf trockenen, puffigen, schlecht rückverfestigten Böden mit einer mangelnden Manganverfügbarkeit zu rechnen.

Präparate, in denen Mangan in Chelatform vorliegt, haben gegenüber Salzen den Vorteil, dass eine bessere und schnellere Aufnahme in die Pflanze erfolgt. Zusätzlich wird die Mischbarkeit mit Pflanzenschutzmitteln (z.B. Insektiziden) unbedenklicher. Allerdings sind Chelate in der Regel 2- bis 3-mal so teuer.
Weitere Infos auf www.lwk-niedersachsen.de, Web-Code 01034319

(Auszug aus dem Rundschreiben)

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