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Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

und weiterer energierechtlicher Vorschriften Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

In Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit mehr als 20 Jahren eine zentrale Grundlage für den Ausbauerfolg der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Um diesen Erfolg fortzusetzen, sind die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht zu schaffen.

Mit diesem Gesetz soll das geltende EEG aus dem Jahre 2017 durch ein grundlegend novelliertes EEG ersetzt werden. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Das EEG 2021 beinhaltet im Kern folgende Regelungen:

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