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Gewässerrandstreifen – Meldung trockenfallender Gewässer

Seit dem 01.07. 2022 gelten nun auch für die Gewässer 2. und 3.Ordnung Abstandsauflagen (kein Pflanzenschutz und keine Düngung). Die Abstände für die 2. Ordnung betragen 5m und für die 3. Ordnung 3m.

Die Flächenbewirtschaftung an Gewässern, verbunden mit Vorgaben zur Nutzung, zur Düngung oder zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben zu Gewässerrandstreifen und Abstandsregelungen sind gemäß Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) und Bundes-Düngeverordnung (DüV) einzuhalten. Eine Übersicht dazu finden Sie unter dem Webcode: 01038564.

Auch beim Niedersächsischen Weg sind Gewässerrandstreifen eine Kernmaßnahme:

Breitere Gewässerrandstreifen an Gewässern 1., 2. und 3. Ordnung sollen langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was ist, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt? Ein Verzeichnis trockenfallender Gewässer soll Beeinträchtigungen für Landwirte hier abfedern helfen. Entsprechende Gewässer, die in dem Verzeichnis beim NLWKN eingetragen sind, können ab sofort über ein Internet-Portal an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet werden: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/verzeichnis-tg/verzeichnis-trockenfallender-gewasser-200424.html.

Über diese Internetadresse können Sie außerdem über die „interaktive Kartendarstellung“ einsehen, wo in Ihrer Umgebung Gewässer liegen, und daraufhin zu prüfen, ob diese Gewässer mittlerweile als trockengefallen gelten.

Nach §58 Abs. 1 Satz 2 NWG (in der ab 1. Januar 2021 geltenden Fassung) ist der NLWKN für die Führung eines Verzeichnisses für Gewässer zuständig, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Diese Gewässer sind von den Regelungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen ausgenommen. Zur Erreichung der in §38 Abs. 1 WHG genannten Zwecke bedarf es in diesem Fall keines Gewässerrandstreifens. Diese Gewässer(-abschnitte) werden in ein gesondertes Verzeichnis aufgenommen. Somit können nun beim NLWKN Gewässerabschnitte angezeigt werden, die als regelmäßig trockenfallendes Gewässer in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen.

Auf der Internetseite des NLWKN ist dazu eine Formular-Ausfüllhilfe mit Kriterien, Erläuterungen und einem Ablaufschema vorhanden. Die unterschiedlichen Gewässereinstufungen von Gräben etc. und ob eine Anzeige bereits im Verzeichnis aufgenommen wurde, kann über die interaktive Kartendarstellung (Umweltkarten Niedersachsen: https://urls.niedersachsen.de/3479) des Verzeichnisses überprüft werden.

In der Karte kann über die Suchfunktion im oberen Bereich u.a. der Ort gesucht werden. Über den linken Menübereich können die unterschiedlichen Gewässernetzordnungen aktiviert werden.

Wird ein Gewässer angeklickt, erscheinen in einem neuen kleinen Pop-Up-Feld (Objekt-Informationen) Informationen zu dem Gewässerabschnitt. Diese Informationen sind wichtig für das Ausfüllen des Anzeigeformulars. Das Anzeige-Formular finden Sie unter:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/168866.

Bitte die Anzeige ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse schicken:

NLWKN Hannover-Hildesheim

Aufgabenbereich H36

An der Scharlake 39

31135 Hildesheim

oder unterschrieben und eingescannt als PDF an die E-Mail: verzeichnis-tg@nlwkn.niedersachsen.de

 

Autor: Landberatung Lüneburg e. V.

12.07.2022

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