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Gutachten bestätigt: Beschränkung des Biogas-Flexzuschlags ist teilweise rechtswidrig

Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V.

Die kurz vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ins EEG 2021 aufgenommene Beschränkung des Flexzuschlags in der Anschlussförderung für Bestands-Biogasanlagen ist teilweise rechtswidrig. Das zeigt ein von betroffenen Betreibern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Demnach sind die Eingriffe in den Flexzuschlag sachlich nicht gerechtfertigt und verletzen den Vertrauensschutz. Bestimmte Konstellationen der Regelung seien sogar verfassungswidrig. Die Nichtanwendung der Regelung gefährde auch nicht die Notifizierung des EEG 2001 durch die EU-Kommission.

Das EEG 2021 sieht in seiner jetzigen Form vor, dass der Flexibilitätszuschlag für frühere Bezieher der Flexibilitätsprämie beschränkt und nur noch für Leistung gewährt wird, die gegenüber der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie zusätzlich flexibel bereitgestellt wird. Die Regelung bedeutet für tausende Biogasanlagen tiefe wirtschaftliche Einschnitte.

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