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Initiative Tierwohl – dritte Programmphase

LUB Zeven e. V.

Die dritte Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2021 ist beschlossen. Das deutschlandweit größte Programm zur Förderung von Tierwohl hat bisher einen Marktanteil von 24 % in der Schweinemast. Mit dem Ziel, ein einheitliches Tierwohl-Niveau für Schweinehalter zu schaffen, gibt es in der dritten Phase keine Wahlkriterien mehr neben den Pflichtmaßnahmen. Der künftige Kriterienkatalog soll weitestgehend den bisher gültigen Grundanforderungen entsprechen.

Dazu zählen: die Bereitstellung von 10 % mehr Platz, umfassende Maßnahmen zur Tiergesundheit und der vorgeschriebene Tageslichteinfall.
Darüber hinaus werden die Kriterien „zusätzliches organisches Material“ und „Raufutter“ zu einer Pflichtmaßnahme zusammengefasst. Diese Voraussetzung stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen durch die deutlich höhere Arbeitsbelastung, die Investition in Raufen und die Problematik von gröberem Material im dafür oft nicht ausgelegten Güllesystem.

Auf derartige Probleme ist auch die bisher sehr geringe Umsetzung der Raufuttergabe zurückzuführen (15 % der ITW-Mäster). Noch im Sommer 2020 wollen die ITW-Partner einen genauen Kriterienkatalog ausarbeiten und veröffentlichen.

Fest steht bereits, dass der LEH für die Umsetzung der Pflichtkriterien keinen Bonus mehr auszahlen wird. Zukünftig soll der Markt die Mehrkosten decken und den Einsatz für Tierwohl honorieren. Bereits die Schlachtunternehmen sollen dem Landwirt einen Tierwohlaufschlag von derzeit diskutierten 5,28 € je Mastschwein auszahlen. Sie müssen das Geld dann über höhere Preise vom LEH wieder einspielen, um die Mehrkosten bis zum Verbraucher weiterzugeben.

Bisher beteiligen sich hauptsächlich Schweinemastbetriebe an der Initiative. Bis 2024 will die ITW aber die gesamte Lieferkette von der Sauenhaltung bis zur Schlachtung schließen. Daher findet das Finanzierungsmodell über den Markt zunächst nur für die Schweinemast anwenden.

Ferkelerzeuger (Betriebe mit Sauenhaltung und Ferkelaufzucht) sollen weiterhin Bonuszahlungen aus einem jährlich rund 30 Mio. € schweren Übergangsfond des LEH zur Beteiligung motivieren. Da bisher wenige Ferkel nach ITW-Standard erzeugt wurden, konnten Mastbetriebe auch Ferkel einstallen, deren Aufzucht nicht ausschließlich nach ITW-Vorgaben erfolgt ist. Diese galten am Ende trotzdem als ITW-zertifiziert. Mittel- bis langfristig ist das nicht mehr möglich, wenn die ITW die gesamte Lieferkette schließen kann.

Die Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen die ITW-Teilnahme. Der geplante Aufschlag von 5,28 € je Mastschwein ist hinsichtlich der Deckung zusätzlicher Kosten eines Betriebes, für Mehrarbeit und nötige Investitionen, kritisch zu bewerten.

(Quelle: LWK Niedersachsen)

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