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Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ)

Betriebe, die schon eine Förderung erhalten haben, beachten bitte folgendes:

Die Förderung wurde i.d.R. auf die Investitionssumme inklusive Umsatzsteuer beantragt und ausgezahlt.

Betriebe, die zur Regelbesteuerung gewechselt sind/wechseln mussten, müssen dies unverzüglich der Rentenbank melden und die Vorsteuer auf die Investitionssumme anteilig zurückzahlen.

Geschieht dies nicht unverzüglich und fällt erst bei einer Kontrolle auf, ist der ganze Zuschuss zurückzubezahlen.

Laut Pressemitteilungen sollen für das IuZ, dass seit 2021 auch unter dem Begriff „Bauernmilliarde“ bekannt ist, ab Mitte des Jahres neue Anträge über die Rentenbank gestellt werden können. Das ganze Programm ist noch unter der alten Bundesregierung gestartet und bis zum Jahr 2024 mit 816 Mio. Euro ausgestattet.

In dem Programm waren bisher z.B. Investitionen in Düngerstreuer, Pflanzenschutzspritzen, Striegel und Hacken, Ausbringtechnik für Wirtschaftsdünger sowie auch bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger mit bis zu 40 % der Bruttosumme förderfähig. Für die Technik gibt es jeweils Positivlisten, d.h. es sind nur Maschinen förderfähig, die auch in den Listen aufgeführt sind.

Ob der neue Bundeslandwirtschaftsminister diese Fördergegenstände so beibehält oder daran Änderungen vornimmt, ist für uns nicht absehbar. Sobald der neue Bundeshaushalt beschlossen ist, soll die landwirtschaftliche Rentenbank ein neues Intressenbekundungsverfahren einleiten. Hierbei müssen Interessenten schon den Förderschwerpunkt und die mögliche Höhe der Investitionssumme angeben. Nach Sichtung aller Interessenbekundungen soll dann wieder über ein Losverfahren die Reihenfolge der möglichen Antragstellung bestimmt werden. Vor der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren müssen sich mögliche Antragsteller registrieren lassen. Z. Zt. Ist dies nicht möglich.

Wenn Sie Investitionen planen, beachten Sie bitte die Pressemitteilungen, schauen Sie sich schon mal mögliche Maschinen auf der Positivliste (Googlesuche: Rentenbank Positivliste, aktuell 154 Seiten) und nehmen Sie bitte schon einmal Kontakt zu Ihrer Hausbank auf, da über die Hausbank das Verfahren abgewickelt werden muss.

Autor: Landberatung Northeim e. V.

Weitere Informationen sehen Sie auf der Seite der Rentenbank.

16.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

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