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Kälberhaltung – Tierschutztransportverordnung

Ab September 2022 tritt die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft. Danach dürfen Kälber unter 28 Lebenstagen nicht mehr transportiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Kälberhaltung, denn für Kälber von über zwei bis acht Wochen gelten andere Anforderungen.

Es gilt: Kälber im Alter von über zwei bis acht Wochen dürfen nur in Einzelboxen gehalten werden, wenn die Box bei innen angebrachtem Trog mindestens 180 cm, oder bei außen angebrachtem Trog mindestens 160 cm lang ist. Bei der Breite gilt die frei verfügbare Boxenbreite bei Boxen mit bis zum Boden und über mehr als die Hälfte der Boxenlänge reichenden Seitenbegrenzung mindestens 100 cm, bei anderen Boxen mindestens 90 cm.

Kälber im Alter von zwei bis über acht Wochen dürfen nur in Gruppen gehalten werden, wenn bei rationierter Fütterung alle Kälber gleichzeitig Futter aufnehmen können. Außerdem muss für jedes Kalb eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, die so bemessen ist, dass es sich problemlos umdrehen kann.

Kälber unter acht Wochen, die in Gruppen gehalten werden, müssen mindestens 1,5 m² Bodenfläche zur Verfügung haben, jedoch mindestens 4,5 m² pro Gruppe.

Die Empfehlung ist, nach 14 Tagen auf die Gruppenhaltung umzustellen, weil in Zukunft davon auszugehen ist, dass die Einzelhaltung der Kälber noch weiter eingeschränkt wird. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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