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Liquidität in Milchviehbetrieben

Stader Beratungsringe e. V.

Die Milchwirtschaft muss mal wieder in den Krisenmodus schalten. Die Liquidität bei den Milchviehhaltern ist nicht nur coronabedingt angespannt – die durch die Pandemie hervorgerufenen Marktverwerfungen werden allerdings erst zeitverzögert auftreten und lassen keine Verbesserungen beim Auszahlungspreis der Milch für die nächsten Monate erwarten.

Die Zahlungsfähigkeit gerade der stark spezialisierten Milcherzeuger wird sich verringern, da auch über die Nebenerlöse (Kälber, Färsen, Bullen, Futterverkauf) keine Entlastung kommen wird. Es ist schwierig, kurzfristig weitere Kosten zu senken, weil die meisten Betriebe ihre Kostenstruktur mittlerweile im Griff haben. Dennoch sei an folgende Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung erinnert:

  • unproduktive Kühe entweder merzen oder früher trockenstellen (Achtung: Ration anpassen, sonst drohen Probleme nach dem Kalben)
  • Jungviehbereich ausdünnen, auch wenn in der Vermarktung aktuell keine Wunschpreise erzielt werden können
  • intensive Futterkostenkontrolle durchführen (IOFC-Kalkulation) und den Kraftfutteraufwand im hinteren Laktationsbereich überprüfen
  • Liquiditätsvorausschau mit der Beratung zeitnah durchführen
  • aktiv den Kontakt zur Hausbank für Konsolidierungsgespräche auf Grundlage der Liquiditätsplanung suchen (Tilgungsaussetzung vereinbaren – Dauer < 1 Jahr, Erweiterung der Dispo-Linie, dabei den KK-Zins anpassen), auf Liquiditätsdarlehen sollte weitestgehend verzichtet werden, da die Erfahrungen in der Vergangenheit mit diesem Instrument nicht positiv waren
  • Steuerzahllast per Antrag beim Finanzamt stunden
  • durch Steuerberater prüfen lassen
  • Nun doch Coronabeihilfen für Milchviehbetriebe?

Vor dem Hintergrund der infolge der Coronakrise zurückgehenden Milchpreise steigt das Interesse an der Sofortbeihilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Für eine Antragstellung ist ein prognostizierter Liquiditätsengpass für drei Monate (z.B. Mai, Juni, Juli) anhand der erwarteten Einnahmen sowie bestimmter Ausgaben zu schätzen. Wird ein existenzbedrohender Liquiditätsbedarf erwartet, kann ein Antrag auf Coronabeihilfe gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage, aber ausgezahlt bedeutet nicht gleichzeitig auch bewilligt! Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass der Zuschuss unrechtmäßig beantragt wurde (weil bspw. die Einnahmen höher waren), wird dieser zurückgefordert.

(Auszug aus dem Rundschreiben)

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