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Neuerungen – Jahressteuergesetz 2020

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Wir möchten Sie auf folgende wesentliche Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2020, welches zum 01.01.2021 eine Reihe von steuerlichen Neuerungen vorsieht, aufmerksam machen:

  1. Homeoffice Pauschale von 5 € pro Tag, begrenzt auf 600 € im Jahr Um diese Homeoffice Pauschale – für max. 120 Home-Office-Arbeitstage – ansetzen zu können, ist es erforderlich, daß Steuerpflichtige ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegte Betätigungsstätte aufsuchen. Fährt der Steuerpflichtige somit an einem Tag zusätzlich z. B. zur Betriebsstätte oder zur ersten Tätigkeitsstätte, kann die Tagespauschale von 5 € nicht abgezogen werden, sondern nur die abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder, wenn er auswärtig betrieblich/beruflich tätig wird, Fahrtkosten nach den Reisekostengrundsätzen. Hintergrund ist, daß mit der Pauschale alle (Mehr-)aufwendungen für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten sein sollen. Die Regelung gilt für nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten. Zu beachten gilt es, daß die Norm nicht regelt, wie für die Veranlagung der Einkommenssteuer festgestellt werden soll bzw. überprüft werden kann, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt hat.
  2. Zahlungsfrist der Corona Prämie bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Möglichkeit der Zahlung eines steuerfreien Einmalbetrages in Höhe von maximal 1.500 € wird zeitlich bis zum 30.06.2021 verlängert.

Ergänzung AG Landberatung e. V.:

Hier sehen Sie die Seite des Bundesfinanzministeriums mit weiteren Punkten zum Beispiel:

  • Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts
  • Mehrwertsteuer-Digitalpaket
  • Umsatzsteuerliche Durchschnittssätze in der Landwirtschaft
  • Wohnungsbauprämie

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