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Registrierung im Marktstammdatenregister

Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

Alle Betreiber von Anlagen, die zur Gas- und Stromerzeugung (PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Biogas-Anlagen) dienen, müssen sich im Marktstammdaten-Register registrieren. Die entsprechenden Verordnungspflichten müssen eingehalten werden, damit Zahlungen nach dem EEG und KWK ohne Abzüge weiterhin ausbezahlt werden. Für die Registrierung der EEG und KWK- Anlagen sind folgende Fristen einzuhalten:

Inbetriebnahme-Datum        Registrierungsfrist

Vor dem 01.07.2017               bis zum 31.01.2021

Ab dem 01.07.2017                 1 Monat nach

 

Inbetriebnahme

Die Registrierung erfolgt unter: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Alle Daten sind in dem Register aktuell zu halten.

Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem Register der Bundesnetzagentur registriert war.

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