LWK Niedersachsen
Antragstellung zur finanziellen Hilfe zur Minderung von Mehrausgaben bei landwirtschaftlichen Betrieben für Saisonarbeitskräfte im Rahmen der Covid-19-Pandemie ist ab sofort möglich.
Um einen teilweisen Ausgleich für die Mehrausgaben durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften von Saisonarbeitskräften (SAK) zu erreichen hat das Land Niedersachsen eine Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen erlassen. Möglich ist die Gewährung eines Pauschalbetrages von 150 € für SAK, die ab dem 20.03.2020 mindestens einen Monat ohne Unterbrechung im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig sind..
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