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Sperrfristende – Vorgaben der Düngeverordnung

Landberatung e. V.

In Winterkulturen und auf dem Grünland ist es pflanzenbaulich sinnvoll, sobald die Düngebedarfsermittlung er- stellt ist und der Bodenzustand es zulässt, Wirtschaftsdünger möglichst früh im Frühjahr auszubringen. Selbstverständlich sind alle gesetzlich Vorgaben (Düngeverordnung, WSG-Zusatzverordnung) und weitere teilweise freiwillige Vereinbarungen (AUM, Greening, WSG) dabei zu berücksichtigen.

Auch nach Ablauf der Sperrfristen darf jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt gedüngt werden. Bei der Frühjahrsdüngung sind folgende allgemeine Regelungen zu beachten:

Den gesamten Artikel mit Tabelle sehen Sie hier.

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