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Verpackungsregister

Landberatung Lüneburg

Die Direktvermarktung von Lebensmitteln wie z.B. Eier und Wurst oder auch Kartoffeln nimmt weiterhin zu. Beim Inverkehrbringen der Waren fällt zwangsläufig Müll der Verpackungen an.

Wer Verpackungen in den Umlauf bringt, also auch die Betriebe mit Direktvermarktung, muss sich einem sogenannten dualen System anschließen. Vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen sind Sie verpflichtet, sich bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (LUCID) zu registrieren. Eine Bagatellgrenze für Klein- und Kleinstbetriebe oder Kleinstmengen gibt es dabei nicht.

Mit der von LUCID vergebenen Registriernummer können Sie sich dann bei einem dualen System anmelden (z.B. Veolia, Der Grüne Punkt, Landbell).

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