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Verschiebung der Güllesperrfrist auf Grünland

LWK Niedersachsen

Bekanntlich gilt in den Wintermonaten bis zum 31. Januar ein Ausbringverbot für N-haltige Düngemittel. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lässt auf Antragstellung die Vorverlegung der Sperrfrist um zwei Wochen zu, um eine frühzeitige Grünlanddüngung bei gleichzeitiger Minimierung des Stickstoffverlustrisikos zu gewährleisten. Die Sperrfrist auf Grünland beginnt damit am 16. Oktober 2020 und endet am 15. Januar 2021 (einschl.).

Aus rechtlichen Gründen ist die Verschiebung jedoch nur für Grünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau möglich. Als mehrjähriger Feldfutterbau gelten Flächen auf denen bereits vor dem 15. Mai 2020 Futtergräser bzw. Gras-Leguminosengemenge angesät wurden. Gräser die erst im Sommer 2020 nach der Hauptfruchternte gesät wurden, fallen nicht darunter und können bei der Sperrfristverschiebung nicht berücksichtigt werden!

Eine Sperrfristverschiebung auf Ackerland ist grundsätzlich nicht möglich.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

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