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Feldmäuse wieder aktiver

Landberatung Northeim e. V.

Schon seit April waren die Feldmäuse überdurchschnittlich aktiv. Im Schutz der Kulturen hat sich der Bestand weiter aufgebaut. Jetzt nach der Ernte breiten sich die Mäusepopulationen verstärkt weiter aus und sind auf „Landgewinnung“ aus. Hier gilt es, möglichst Einhalt zu gebieten. Zur Rapsaussaat sollten mit einer intensiven, tiefergreifenden Bodenbearbeitung mit Grubber oder Pflug (20 cm) die Nester erreicht und zerstört werden.

Bewährt haben sich weiterhin zusätzlich auch das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel mit einer Höhe von mind. 2,5 -3 m, wobei die Ausstattung mit einem Sitzkreuz (Rundholz/ abgerundetes Holz 3-5 cm Durchmesser) deutlich besser zu beurteilen ist als nur eine Sitzlatte. Die Sitzholme befinden sich immer in einer Position, die Greifvögeln und Eulen einen optimalen An- und Abflug ermöglicht, sowie eine hervorragende Übersicht bietet.

Die abgebildete mobile Sitzkrücke ist auch sehr gut geeignet. Es ist eine verstellbare Dreibeinkonstruktion, die einfach transportiert und ohne zusätzliche Hilfsmittel aufgestellt werden kann. Der ideale Einsatzbereich von Sitzkrücken sind Freiflächen wie Wiesen und Äcker aber auch Randstreifen und Saumbereiche. Je Hektar werden etwa drei Stück mit Abständen von 50 bis 80 m aufgestellt. Zu stark befahrenen Straßen sollte ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten werden. Stehen Einzelbäume am Feldrand werden diese integriert.

Mit der verdeckten Auslegung von Zinkphoshat-haltigen Ködern per Legeflinte können ….. tief in die Mäusegänge eingebracht werden, so dass keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben (NT 664). Max. dürfen 2 kg/ha Köder ausgebracht werden. Die Vorgaben und Einschränkungen für Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) sind gleichfalls einzuhalten, wie auch das Ausbringungsverbot in Vorkommensgebieten von Feldhamstern und der Birkenmaus (NT 820-1 und NT820-3). Zu ständig und periodisch wasserführenden Gewässern muss der Abstand von 10 m eingehalten werden. Das Ausbringen auf Nichtkulturland (Feldränder/- raine und Straßengräben ist verboten). Da es sich gemäß PflSchG um eine Hilfsarbeit handelt, muss der Anwender sachkundig sein oder von einer sachkundigen Person angeleitet und begleitet werden.

Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes kann die Lochtretmethode herangezogen werden: Dabei werden auf einer Fläche von 2 x 250 m² (16 x 16 m) alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden werden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Wichtig: Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8 geöffneten Löchern je Kontrollfläche.

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