LWK Niedersachsen
Ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Eine mögliche Alternative stellt die Ferkelkastration mittels Isofluran dar.
Hierbei müssen jedoch einige wichtige Dokumentationspflichten beachtet werden. Neben den tierarzneimittelrechtlichen Dokumentationen (AuA-Beleg) müssen die sachkundigen Personen zusätzlich nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung die Anzahl der Anwendungen, das Datum der Anwendung sowie Komplikationen (Narkosezwischenfälle) bei der Ferkelkastration arbeitstäglich aufzeichnen. Des Weiteren muss ein Notfallplan für Narkosezwischenfälle am Standort des Gerätes hinterlegt sein, damit im Falle von Komplikationen ein schnelles und sicheres Handeln gewährleistet ist. Die Dokumente stehen online zur Verfügung.
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