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Ferkelkastration unter Isoflurannarkose – Fristverlängerung für den Antrag auf Auszahlung für ein Narkosegerät bis 15.10.2020

LWK Niedersachsen

Seit dem 30. Januar 2020 ist die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) veröffentlicht und gültig.

Die Förderung, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), beträgt bis zu 60 Prozent der Gerätekosten und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro.

 

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