Was ist bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost zu beachten?

Landberatung e. V. Bad Fallingbostel

  • Ausbringungs-Sperrfrist gilt vom 15.12.-15.01.
  • Beide Dünger dürfen aktuell auf unbestellten Flächen gestreut werden und unterliegen keiner Einarbeitungsverpflichtung!
  • Eine Begrenzung der N-Menge auf 60 kg ist nicht erforderlich, das bedeutet, man darf mit den üblichen Streumengen von z.B. 20 t/ha bei Inhaltsstoffen von 4-7 kg Gesamt-N pro t 80-140 kg GesamtN/ha ausbringen. Da der Stickstoff organisch stark gebunden ist, kann er nicht ausgewaschen werden!
  • In Wasserschutzgebieten Zone II ist eine Ausbringung von Festmist gar nicht oder nur auf Antrag möglich.

Streuen von Festmist und Kompost auf gefrorenen Flächen ist bei folgenden Bedingungen möglich:

  • Der Boden muss am Tage nicht oberflächlich auftauen!
  • Schnee darf aber nicht liegen!
  • Es muss eine Pflanzendecke vorhanden sein!

In Wasserschutzgebieten sind ggf. weitergehende Auflagen zu beachten!

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