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Finanzmittel im Rahmen der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022

Niedersächs. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

75 Millionen Euro mehr EU-Fördermittel

Ministerin Otte-Kinast: „Gutes Ergebnis für Niedersachsen!“

Hannover/Berlin. Die Verteilung der Finanzmittel im Rahmen der zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022 stand heute im Mittelpunkt einer Sitzung der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder und des Bundes.

Gemeinsam mit den anderen Ressortchefinnen und Ressortchefs einigte sich Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast unter anderem darauf, dass die landwirtschaftliche Fläche bei der Verteilung der Mittel auf die Länder künftig stärker berücksichtigt wird. Damit wurde einer wichtigen Forderung Niedersachsens entsprochen. Für das Jahr 2021 werden deshalb statt 10 Prozent nun 15 Prozent landwirtschaftliche Fläche im Verteilungsschlüssel berücksichtigt und im Jahr 2022 sogar 20 Prozent. Niedersachsen erhält somit für Maßnahmen im ländlichen Raum in der Summe einen höheren EU-Mittelanteil. Auf diese Weise können steigende Förderbedarfe zum Beispiel zur Honorierung von Umweltleistungen auf landwirtschaftlichen Flächen besser gefördert werden.

Wenn der Haushalt mit den Wiederaufbaumitteln so beschlossen wird, dann kann das Land in den nächsten beiden Jahren also mit rund 75 Millionen Euro mehr Fördermitteln im Vergleich zur jetzigen Förderperiode rechnen. Die EU-Staats- und Regierungschefs tagen im Juli, um den künftigen Haushalt der EU zu beschließen.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Das ist ein gutes Ergebnis für Niedersachsen! Wir haben intensiv verhandelt. Die nun gefundene Einigung ermöglicht es uns, weiterhin die vielfältigen Agrarumweltmaßnahmen und Investitionen im ländlichen Raum zu fördern. Die zusätzlichen Wiederaufbaumittel aus dem Kommissionsvorschlag können damit schnell in Deutschland eingesetzt werden.“

Hintergrund:

Da ein rechtzeitiger Abschluss der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) vor Beginn der neuen Förderperiode 2021 nicht stattfindet, sind in Bezug auf die Verteilung der Fördermittel für die 2. Säule der GAP Übergangsregelungen für die kommenden beiden Jahre erforderlich. Hiermit wird eine fortlaufende Finanzierung der Maßnahmen gewährleistet. Der Verteilungsschlüssel setzte sich im letzten Jahr der alten Förderperiode aus 10 Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche und 90 Prozent bisherigem Schlüssel zusammen.

Aus der zweiten Säule der GAP werden Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung finanziert. Die zweite Säule wird über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus regionalen oder nationalen Mitteln kofinanziert.

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