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Förderung: Biogas aus Wirtschaftsdüngern

Die Richtlinie „Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber. Mit ihrer Hilfe werden Investitionen zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und zur Etablierung von emissionsmindernden Technologien im Sinne des Klimaschutzes unterstützt.

Damit werden klimaschädliche Emissionen aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern, die bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwangsläufig entstehen, reduziert. Gleichzeitig leistet die energetische Nutzung dieser Substrate einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien.

Im Rahmen der Richtlinie werden folgende Maßnahmen gefördert:
– Die Abdeckung von Gärrestlagern
– Die Umrüstung von Bestandsanlagen
– Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
– Investitionsbegleitende Maßnahmen
– Die sachkundige Begleitung

Die Förderung richtet sich an:
– landwirtschaftliche Unternehmen
– gewerbliche Unternehmen
– kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind

Die Förderhöhe ist auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Sie variiert in Abhängigkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße:
– für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme.
– für alle anderen Maßnahmen:
Bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen
Bis zu 25 % der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen
Bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen
10 % Förderbonus sind möglich

Die Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Zur Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen im Bereich Wirtschaftsdüngervergärung stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) von 2021 bis 2023 jährlich bis zu 50 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter Wirtschaftsdünger: Förderung (fnr.de) bzw. im Büro der Landberatung.

Autor: Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

12.04.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

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