Das Ausschreibungsverfahrung zur geförderten Beratung (EB-Beratung) hat begonnen. Gefördert werden Beratungsunternehmen. Wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort, ob Ihr Beratungsring an der EB-Beratung teilnimmt.
Mit der Fördermaßnahme werden ausschließlich definierte Beratungsleistungen der folgenden Themenbereiche unterstützt:
– Neue GAP ab 2023: Konditionalität, Ökoregelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
– Artenvielfalt und Biodiversität
– Nachhaltigkeitssysteme
– Ökolandbau
– Nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung
– Nachhaltiger und klimaresilienter Pflanzenbau
– Spezielle Klimaberatung
– Sozioökonomie und Risikoprävention
Die Frist ist bis zum 02.02.2023.
Autor: Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e.V.
02.01.2023