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Förderung der Beratung (EB) – Antragsstellung ab sofort

Das Ausschreibungsverfahrung zur geförderten Beratung (EB-Beratung) hat begonnen. Gefördert werden Beratungsunternehmen. Wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort, ob Ihr Beratungsring an der EB-Beratung teilnimmt.

Mit der Fördermaßnahme werden ausschließlich definierte Beratungsleistungen der folgenden Themenbereiche unterstützt:

– Neue GAP ab 2023: Konditionalität, Ökoregelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

– Artenvielfalt und Biodiversität

– Nachhaltigkeitssysteme

– Ökolandbau

– Nachhaltige und klimaresiliente Tierhaltung

– Nachhaltiger und klimaresilienter Pflanzenbau

– Spezielle Klimaberatung

– Sozioökonomie und Risikoprävention

 

Die Frist ist bis zum 02.02.2023.

 

Autor: Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e.V.

02.01.2023

 

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