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Förderung der Elektrifizierung auf landwirtschaftlichen Betrieben

Das Förderprogramm hat das Ziel, die bestehende CO2-Belastung eines Betriebes nach Möglichkeit auf null zu reduzieren. Es basiert auf einer Energieberatung und der Erstellung eines CO2-Einsparkonzeptes für den Betrieb. Diese Energieberatung wird mit einem Zuschuss von 80 % (7.OOO Euro) gefördert. Das CO2-Einsparkonzept ist die Voraussetzung für weitere Fördermaßnahmen in dem Förderprogramm in den Bereichen Energieeffizienz-investitionen, Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung.

Das Förderprogramm gliedert sich in drei Bereiche auf:

1. Modernisierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist kein CO2-Einsparkonzept erforderlich.
Förderung:
30 % oder 40%  des Investitionsvolumens, min. 3.000 Euro (16.000 bei der Elektrifizierung von Landmaschinen) bis max. 500.000 Euro

Was wird gefördert:
– Elektrische Motoren und Antriebe
(Hocheffiziente Elektromotoren und -antriebe) (Förderquote 30%)
– Elektrisch angetriebene Pumpen
(Hocheffiziente Pumpen) (Förderquote 30%)
– Ventilatoren (Hocheffiziente Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen) (Förderquote 30%)
– Kompressoren
(Hocheffiziente Drucklufterzeuger) (Förderquote 30%)
– Energieschirme für Gewächshäuser (Elektrische Vorhänge für Glaswände)
(Förderquote 30%)
– Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern (Förderquote 30%)
– Vorkühler in Milchkühlanlagen (Förderquote 30%)
– Reifendruckregelanlagen (Förderquote 30%)
– Direkte Elektrifizierung von Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit Verbrennungsmotor (Förderquote 40%)
– Anschaffung oder Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen (Förderquote 40%)

2. Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen
Für diesen Förderbereich ist ein CO2-Einsparkonzept erforderlich.
Förderung: Maximaler Zuschuss 30 %, max. 500.000 Euro
Deckelung: Auf 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

Was wird gefördert:
– Kälteerzeugung
– LED-Beleuchtung
– LED-Belichtungssysteme zur Assimilationsbelichtung

3. Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung
Für diesen Förderbereich ist ein CO2-Einsparkonzept erforderlich.
Förderung: Maximaler Zuschuss 40%, max. 500.000 Euro
Deckelung: Auf 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

Was wird gefördert:
– Solarkollektoranlagen
– Photovoltaikanlagen
– Kleinwindanlagen
– Anlagen zum Einsatz von Biomasse und
– kleine Biogasanlagen (max. 75 kW)
– Wärmepumpe
– Geothermie
– Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Fernwärmenutzung
– Anlagen zur Speicherung und Wiedergabe dieser Energien

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