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Förderung Ringelschwanzprämie

Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl.

Der Fördersatz liegt bei 16,50 € je geschlachtetes Mastschwein, bei dem der Schwanz nicht kupiert wurde. Die Förderung wird für maximal 3.000 Tiere gewährt. Der Zuwendungsbetrag muss über 500 € liegen („Bagatellgrenze“). Es müssen jederzeit mindestens 70% der unkupierten Mastschweine einen  Ringelschwanz ohne Verluste bzw. Teilverluste aufweisen.

Die Antragstellung ist ab Anfang März möglich. Die dazu notwendigen Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter folgendem Webcode: 01030729

Ab 2023 sollen sich die Bedingungen der Förderung für Schweinehalter ändern. Es soll nicht nur um den intakten Ringelschwanz gehen, sondern zusätzlich noch weitere Haltungskriterien, wie ein erhöhtes Platzangebot, zu erfüllen sein. Sobald dazu eine Richtlinie verabschiedet worden ist, wird diese auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums (tierwohl.niedersachsen.de)veröffentlicht werden.

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