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Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Das Programm zur Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen soll die regionale Verarbeitung und Vermarktung produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte unterstützen. Der Stichtag am 01.03.2023 fällt aus. Der nächste Antragstermin gemäß der Richtlinie ist der 01.06.2023!

Eckpunkte der neuen Fördermaßnahme:
– Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
– Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
– Der Fördersatz beträgt 40%.
– Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
– Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem,
o dass die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird.
o dass mindestens 50% der Waren regional bezogen werden.

Unten stehen finden Sie den entsprechenden Link zu diesem Thema

https://www.agrarfoerderungniedersachsen.de/agrarfoerderung/news/39276_Foerderung_von_regionalen_Verarbeitungs_und_Vermarktungseinrichtungen

Autor: LU Harburg e.V.

09.03.2023

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