Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten

Beratungsringe der Stader Saatzucht e. V.

Zur Förderung des Baus von Wirtschaftsdüngerlagerstätten stellt das Land Niedersachen 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Es liegt noch keine Richtlinie vor, aber unter Vorbehalt hat das ML bereits die wichtigsten Rahmenbedingungen bekanntgegeben. Die Antragsfrist ist für Juni oder Juli 2019 vorgesehen. Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten. Auf max. 200.000 € förderfähige Kosten (mindestens 25.000 €) wird ein Fördersatz von 35 % bzw. bei Junglandwirten 40 % gewährt. Die Fördermittel werden als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Folgende Antragsvoraussetzungen sind zu erwarten:

  • Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz in Niedersachsen, die seit drei Jahren bestehen. Gewerbliche Betriebe sind nicht förderfähig.
  • Es wird eine Prosperitätsgrenze (Summe der positiven Einkünfte; 150.000 € bzw. bei Ledigen 120.000 €) angewendet. Der Nachweis erfolgt anhand der drei letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheide.
  • Zur Antragstellung muss die Baugenehmigung vorliegen.
  • Die voraussichtlichen Investitionskosten sind über Angebote oder eine Kostenschätzung eines Architekten nachzuweisen.
  • Betriebe mit mehr als 2,0 GV/ha können nur gefördert werden, wenn die Verbringung der darüberhinausgehenden Mengen auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.
  • Max. förderfähig ist bei Viehhaltung eine Lagerkapazität für 12 Monate. Gülle des Antragstellers darf auch nach Verarbeitung in einer Biogasanlage (dann als Gärsubstrat) in geförderten Güllebehältern eingelagert werden.
  • Bei Investitionen in Düngerlager von Ackerbaubetrieben ist maximal ein Volumen von 25 m³/ha förderfähig. Für Wirtschaftsdünger, die nicht aus eigener Tierhaltung stammen, müssen Abnahmeverträge vorliegen.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, wird ein Ranking durchgeführt. Die zu fördernden Vorhaben sollen nach dem Tierbesatz der Betriebe, beginnend mit 0 GV/ha und aufsteigend, ausgewählt werden.

Sobald die endgültigen Förderungsvoraussetzungen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen vorliegen, werden wir informieren.

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