Mit Beginn des Jahres 2023 wird ein neues Forstförderprogramm (FFP 2) aufgelegt. Die Anträge sollen
digital erfolgen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Wiederaufforstung nach Richtlinie Extremwetterfolgen
(Sturmschäden), Erstaufforstung, Waldumbau etc. Anträge können seit Anfang Februar gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/39963
Autor: LU Harburg e. V.
08.03.2023