Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz müssen innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist wieder um weitere 3 Jahre.
Die Einhaltung dieser Frist erfolgt eigenverantwortlich, Sie werden nicht daran erinnert. Entscheidend ist das Datum auf der letzten Teilnahmebestätigung!
Wer beispielsweise am 10. Dezember 2019 das letzte Mal eine Fortbildungsveranstaltung besucht hat, muss bis zum 10. Dezember 2022 oder bis spätestens zum nächsten PSM-Einsatz erneut eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung besuchen.
Autor: Beratergemeinschaft Hildesheimer Land
22.11.2022