15.01.2026,
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Frist ab 02.10. – Ernte der Hauptkultur vor Sommerung, um von der Begrünungsverpflichtung im roten Gebiet befreit zu sein; Standzeit dieser Zwischenfrucht bis 15.01.

Frist ab 02.10. – Ernte der Hauptkultur vor Sommerung, um von der Begrünungsverpflichtung im roten Gebiet befreit zu sein; Standzeit dieser Zwischenfrucht bis 15.01.

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