2024-02-28 00:00:00,
23:00 Uhr

Frist: Rückschnitt von Hecken und Büschen bis 28.02.2024

Wo an Hecken und Büschen in freier Landschaft ein Rückschnitt nötig ist, darf dieser aus artenschutzrechtlichen Gründen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen.

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