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Der Futterknappheit entgegenwirken: Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen jetzt möglich

Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersachsen kann auch im Jahr 2020 die Zwischenfrüchte und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) für Futterzwecke freigeben. Dies ist möglich, da der Bundesrat in der vergangenen Woche die Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung beschlossen hat.

„Mich freut, dass wir auch in diesem Jahr die Möglichkeit haben, unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen auf diese Weise zu unterstützen und der Futterknappheit entgegenzuwirken“, so Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Die Umsetzung dieser Sonderregelung, die auch für Bremen gilt, erfolgt wie im Vorjahr im Rahmen eines Anzeigeverfahrens. Zu beachten ist, dass die Zwischenfrüchte und Untersaaten zwar genutzt werden dürfen, aber bis zum 15. Februar 2021 stehen bleiben müssen. Das heißt: Eine frühzeitige Einarbeitung nach der Nutzung ist nicht erlaubt. Auch die übrigen Bedingungen für die öVF-Zwischenfrüchte und -Untersaaten, zum Beispiel zu Saatgutmischungen sowie Pflanzenschutz und Düngung, bleiben bestehen. Detailinformationen und das Formular für die Anzeige bei der Bewilligungsstelle sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden (https://www.lwk-niedersachsen.de, unter dem Webcode: 01037284).

Hintergrund:
Aufgrund der andauernden Trockenheit und der fehlenden Reserven aus den letzten Jahren herrscht auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben Futtermangel. Durch die Nutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf öVF für Futterzwecke kann einem drohenden Engpass vorgebeugt werden.

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