Die ökologischen Vorrangflächen 2022 der Kategorie „ÖVF-Brache“ dürfen ab 01.07.2022 durch Beweidung oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden. Nicht erlaubt bleiben weitere Bearbeitungsschritte wie Düngung und Pflanzenschutz. Auch ÖVF-Untersaaten und ÖVF-Zwischenfrüchte sollen zur Futternutzung freigegeben werden. Ausgenommen von der Freigabe bleiben ÖVF-Pufferstreifen und ÖVF-Honigbrachen. Weitere Details (wie z.B. die vorherige Anzeigepflicht) lesen Sie auf der Seite der LWK Niedersachsen.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
31.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.