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Futternutzung von ÖVF-Brachen ab 01.07. freigegeben

Die ökologischen Vorrangflächen 2022 der Kategorie „ÖVF-Brache“ dürfen ab 01.07.2022 durch Beweidung oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden. Nicht erlaubt bleiben weitere Bearbeitungsschritte wie Düngung und Pflanzenschutz. Auch ÖVF-Untersaaten und ÖVF-Zwischenfrüchte sollen zur Futternutzung freigegeben werden. Ausgenommen von der Freigabe bleiben ÖVF-Pufferstreifen und ÖVF-Honigbrachen. Weitere Details (wie z.B. die vorherige Anzeigepflicht) lesen Sie auf der Seite der LWK Niedersachsen.

Autor: Landberatung Schaumburg e. V.

31.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

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