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GAP- Vorgaben für den Anbau von Mischkulturen für den Förderzeitzaum ab 2023

Mit der Umstellung der Agrarförderung auf die „GAP ´23“ wurden im Bereich

Mischkulturen / Mischanbau einige Änderungen eingeführt.

Die Anlage 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) sagt hierzu bei der Öko-Regelung 2 (ÖR 2) im Bereich der Ackerkulturen, dass:

nach Punkt 2.7 der Mischanbau bei mehr als 50% Leguminosenanteil als Hauptfrucht „Leguminosenmischkultur“ deklariert wird,

nach Punkt 2.8: Alle Mischkulturen, die nicht unter Nummer 2.4 Buchstabe c (Gras und Grünfutterpflanzen) oder Nummer 2.7 fallen und durch Aussaat einer Saatgutmischung oder Aussaat oder Anpflanzung mehrerer Kulturpflanzen in getrennten Reihen etabliert wurden, zählen zu der einzigen Hauptfruchtart „sonstige Mischkultur“.

Im GAP-Antrag fallen dementsprechend unter anderem alle Mischungen bestehend aus Mais und einer weiteren Kultur unter den Kulturcode 917. Es wurde festgelegt, dass weiterhin min. 25 % des Mischungspartners im Gemengebestand erreicht werden müssen.

Zur Aussaat ist klar formuliert, dass eine Saatgutmischung ausgesät werden kann, aber nicht muss. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussaat (bei absetzigem Verfahren in zwei Überfahrten) gibt es an dieser Stelle keine Vorgaben, somit kann eine zweite Kultur auch zeitversetzt in eine bestehende hineingesät werden.

Hieraus ergibt sich, dass zur Erstellung einer Mischkultur keine fertige Saatgutmischung bezogen werden muss. Eine Mischung kann auch weiterhin der Landwirt selbst erzeugen, dies kann auch erst durch die Aussaat der zweiten Kultur in getrennten Reihen geschehen.

Hinweis zur Ernteerleichterung bei Mais-Bohnen-Gemenge:

Die Beschreibung eines Gemengebestandes nach GAPDZV ermöglicht das Anlegen von einzelnen Maisreihen ohne Stangenbohnen, abgestimmt auf die Arbeitsbreite des Maishäckslers, so dass bei der Ernte keine Probleme durch Bohnenranken auftreten. Zu beachten ist hierbei, dass der Bohnenanteil von mindestens 25 % gesamten am Pflanzenbestand gleichmäßig über die Fläche erreicht werden muss.

Autor: LU Harburg e. V.

19.10.2023

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