Niedersächs. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Virus breitet sich weiter in Niedersachsen aus
Die Stallpflicht für Freilandgeflügel in einigen Landkreisen Niedersachsens gilt weiterhin. Darauf verständigten sich gestern das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Prof. Theuvsen, Staatssekretär im ML: „Diese Entscheidung treffen wir nicht leichtfertig, sondern nach reiflicher Überlegung und in enger Absprache mit den zuständigen Behörden vor Ort. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen lässt derzeit leider keine Lockerungen bei der Aufstallungspflicht zu. Wir bitten alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern.“
Seit November 2020 hat sich das Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation in Norddeutschland und auch in Niedersachsen ausgeweitet. Betroffen sind nunmehr nicht nur die küstennahen Landkreise, sondern auch die im Landesinneren von Niedersachsen liegenden Landkreise. Seit dem ersten Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5 (HPAIV H5) bei einem Wildvogel im Landkreis Cuxhaven gab es bisher 68 weitere Feststellungen der HPAIV H5 bei Wildvögeln in 19 Landkreisen.
Zudem wurden seit dem 17. November 2020 in Niedersachsen 33 Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in sechs Landkreisen festgestellt. Dabei wurden allein seit dem 19. Februar 2021 sechs Seuchenausbrüche in Puten- und Legehennenhaltungen in drei Landkreisen festgestellt. In der weit überwiegenden Anzahl der Ausbrüche wurde dabei HPAIV vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist eine neue Dynamik des Ausbruchsgeschehens im Februar und März durch den Frühjahrsvogelzug zu erwarten. Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen finden sich auch auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Hintergrund:
Aufgrund der Entwicklung der Seuchenlage hatte Niedersachsen bereits am 3. November 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte zu einer Risikobewertung aufgefordert. Zum Schutz des Hausgeflügels hatten daraufhin 21 Landkreise und kreisfreie Städte die Aufstallung für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, angeordnet. Darüber hinaus wurden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.