Ab Anfang 2024 können Arbeitsunfälle nicht mehr ausschließlich postalisch, sondern auch digital gemeldet werden. Bis 2028 sind beide Meldeverfahren zulässig. Ab dem 1.1.2028 ist die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausschließlich digital möglich.

Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1.1.2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.7.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Hier lesen Sie mehr.

 

Autor: Haufe.de

03.01.2024