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Gewässerabstandskontrollen nach den Vorgaben des Niedersächsischem Wassergesetzes (NWG)

Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer informieren, dass nun erste systematische Kontrollen an verschiedenen Oberflächengewässern starten. Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer werden die Uferbereiche bestimmter Gewässerabschnitte in Augenschein nehmen und auf das Vorhandensein der Randstreifen bzw. die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutz- und Düngemitteln achten.

Bekanntlich haben sich im Rahmen des niedersächsischen Weges Landvolk, Politik und Umweltverbände auf gemeinsame Kriterien zur Umsetzung eines verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutzes geeinigt.

Im Bereich Gewässerschutz sind die Landwirte nach daraufhin novelliertem Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtet, an Oberflächengewässern Gewässerrandstreifen zwischen 1 und 10 m, je nach Region und Gewässerart, von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln freizuhalten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel „Gewässerrandstreifen: Regelungen nach DüV, WHG und NWG“. Auch der Artikel „Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben auf Flächen mit einer Hangneigung ≥ 5%: Möglichkeiten zur Ermittlung der Betroffenheit“ kann in diesem Zusammenhang für Sie wichtig sein.

Die Artikel sowie weitere Informationen auf der Homepage der

Landwirtschaftskammer: Webcode: 01041076.

Autor: Landberatung e. V. Bad Fallingbostel

18.10.2022

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