Suche
Close this search box.

Globalzustimmung der BA für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Nach einer Pressemeldung des BMEL von gestern hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als landwirtschaftliche Saisonkräfte erteilt. Dies soll das Verfahren zur saisonalen Beschäftigung der vorgenannten Personengruppen in der Landwirtschaft erleichtern. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020.

Grundsätzlich muss die BA in jedem Einzelfall ihre Zustimmung für eine Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten erteilen. Das verzögert die Antragsverfahren und damit die Möglichkeit einer raschen Arbeitsaufnahme.

Mit der Globalzustimmung ist eine einzelfallbezogene Zustimmung vorübergehend nicht mehr erforderlich. Die bis 31. Oktober befristete Verfahrenserleichterung gilt für

  • Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
  • Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
  • die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für
  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.

Der letztgenannte Punkt erleichtert die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die bisher mit entsprechendem Aufenthaltstitel in anderen Branchen, insb. im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren und wegen Schließung des Betriebs derzeit beschäftigungslos sind. Diese können ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.

Wir verstehen die Pressemitteilung in Bezug auf die darin angesprochenen Drittstaatsangehörigen bis auf weiteres so, dass lediglich Arbeitskräften, die sich derzeit schon auf der Grundlage eines gültigen Aufenthaltstitels in Deutschland befinden, der genehmigungsfreie Wechsel in ein Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft ermöglicht wird. Mit anderen Worten ist die gezielte Anwerbung von Drittstaatlern im Ausland für eine Beschäftigung als Saisonkraft in der Landwirtschaft wohl nicht möglich. Eine Klärung dieser Frage wird wohl erst die entsprechende Verlautbarung der Arbeitsagentur bringen. Wir werden über diese gesondert informieren.

Spezialist für Betriebs­führung finden

Get my current location