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Grenzschließung infolge des Corona-Virus – Einreise von Erntehelfern

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e. V.

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat dazu geführt, dass einige europäische Staaten ihre Grenzen geschlossen haben. Gegenwärtig kann die Frage, ob ausländische Erntehelfer nach Deutschland einreisen und ihre Beschäftigung aufnehmen können, noch nicht beantwortet werden. Die Situation hinsichtlich der Einreisebeschränkungen ändert sich nahezu täglich.

Da unsere Unternehmen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau dringend auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, fordert unser Bundesverband in Abstimmung mit anderen Verbänden von den zuständigen Ministerien, sich auf EU-Ebene für Sonderregelungen einzusetzen, die einen Arbeitsantritt arbeitsbereiter ausländischer Saisonarbeitskräfte ermöglichen.

Ungeachtet dessen muss aber damit gerechnet werden, dass selbst für den Fall, dass Reisebeschränkungen gelockert werden sollten, viele Erntehelfer gegenwärtig nicht nach Deutschland reisen möchten. Die Politik wurde von unserem Bundesverband und anderen daher aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen:

  • befristete Lockerung des Arbeitszeitgesetzes
  • befristete Erweiterung der Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung
  • befristete Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose, Asylbewerber, Bezieher von vorzeitigen Altersrenten

Wir hoffen, dass die Politik zeitnah eine Klärung herbeiführt und damit für die kommenden
Wochen/Monate zur Planungssicherheit beiträgt.

Sobald wir konkrete Informationen erhalten haben, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen.

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